Änderung des erstattungsfähigen Höchstbetrages

Die Corona-Pandemie hat die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nachhaltig verändert. Die hohe Nachfrage nach Hygieneartikeln sowie veränderte Beschaffungswege ließen die Kosten stark ansteigen. Darauf reagierte der Gesetzgeber mit der vorübergehenden Anhebung des erstattungsfähigen Höchstbetrags von 40€ auf 60€.

Leider läuft diese spezielle Regelung am 31. Dezember 2021 aus. Eine Verlängerung über dieses Datum hinaus wurde vom Bundestag nicht berücksichtigt, obwohl die Einkaufspreise aufgrund der weltweit starken Nachfrage und veränderter Beschaffungswege weiterhin sehr hoch sind. Ab Januar 2022 stehen Anspruchsberechtigten daher wieder bis zu 40€ monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung.

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